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   BFH, 23.09.2003 - XI B 129/01   

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https://dejure.org/2003,17977
BFH, 23.09.2003 - XI B 129/01 (https://dejure.org/2003,17977)
BFH, Entscheidung vom 23.09.2003 - XI B 129/01 (https://dejure.org/2003,17977)
BFH, Entscheidung vom 23. September 2003 - XI B 129/01 (https://dejure.org/2003,17977)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.07.2002 - XI B 152/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 23.09.2003 - XI B 129/01
    Wird --wie hier von den Klägern-- eine Abweichung des angefochtenen finanzgerichtlichen Urteils von Entscheidungen des BFH gerügt, so müssen nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des BFH aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen des BFH andererseits abstrakte Rechtssätze herausgearbeitet und gegenübergestellt werden, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484, m.w.N.).
  • BFH, 16.04.2002 - X B 102/01

    Neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz

    Auszug aus BFH, 23.09.2003 - XI B 129/01
    Diese Voraussetzungen müssen gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdeschrift dargelegt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. April 2002 X B 102/01, BFH/NV 2002, 1045).
  • BFH, 22.06.1999 - X B 25/99

    Verfahrensmangel; Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 23.09.2003 - XI B 129/01
    Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen indes für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2002 - X B 99/02

    NZB: Rechtsfortbildung, Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 23.09.2003 - XI B 129/01
    Denn bei diesem Zulassungsgrund, der den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung konkretisiert (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 115 Rz. 41), wären ebenfalls Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer von den Klägern formulierten Rechtsfrage geboten gewesen (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2002 X B 99/02, BFH/NV 2003, 496).
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